Statuten für einen Verein „Freundeskreis St. Laurentiuskirche Bludenz“ wurden erarbeitet und derzeit läuft die Suche nach einen Vereinsvorstand.
Statuten
des Vereins „Freundeskreis St. Laurentiuskirche Bludenz“
Alle Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die gewählte Form dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und enthält keine Wertung.
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(3) Die Tätigkeit des Vereins für die St. Laurentius Kirche erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Bludenz.
§ 2 Zweck des Vereins
Unterstützung von Maßnahmen zur baulichen Erhaltung, Restaurierung und Instandhaltung der Kirche St. Laurentius, Mitwirkung an der Pflege der liturgischen und künstlerischen Ausstattung (z. B. Altar, liturgische Gefäße und Geräte, Orgel, Glocken, Fresken, Kunstwerke), Organisation und Förderung von geistlichen und kulturellen Veranstaltungen (Gottesdienste in Absprache mit der Pfarre, Kirchenkonzerte, Orgelvespern, Lesungen, Andachtsstunden, Führungen), Vermittlung der historischen, kunstgeschichtlichen und spirituellen Bedeutung der St. Laurentiuskirche an die Öffentlichkeit, enge Zusammenarbeit mit der Pfarre Heilig Kreuz Bludenz, der Diözese Feldkirch, dem Vorarlberger Denkmalamt und anderen einschlägigen Einrichtungen.
§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
Veranstaltungen, Vorträge, Konzerte, Andachten und Führungen, Publikationen, Druckwerke, Ausstellungen und digitale Informationsangebote zur Kirchengeschichte, Kooperation mit der Pfarre Heilig Kreuz Bludenz, der Diözese, kulturellen, kirchlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen, Förderung des Bewusstseins für das christliche und kulturelle Erbe Vorarlbergs.
Mitgliedsbeiträge, Spenden, Subventionen, Förderbeiträge, Vermächtnisse und Stiftungen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Führungen, Konzerten und Publikationen, Sponsoring und sonstige Zuwendungen.
§ 4 Arten der Mitgliedschaft
Der Verein gliedert sich in Mitglieder und Ehrenmitglieder, denen wegen besonderer Verdienste um den Verein oder die St. Laurentiuskirche diese Auszeichnung verliehen wird.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Mitgliedsbeitrag
§ 8 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht..
§ 9 Generalversammlung
§ 10 Vorstand
Obmann,
Obmannstellvertreter,
je nach Größe des Vereins 1 bis 2 Beiräte,
Kassier,
Schriftführer.
§ 11 Beirat
§ 12 Obmann
§ 13 Kassier
Der Kassier hat die gesamte Geldgebarung inne und führt das Kassabuch. Er vertritt den Verein in finanziellen Angelegenheiten gemeinsam mit dem Obmann. Er hat in der Generalversammlung jährlich einen Bericht über die Kassagebarung vorzulegen. Bei längerer Abwesenheit des Kassiers wird vom Vorstand ein Vertreter bestellt.
§ 14 Rechnungsprüfer
§ 15 Vereinsinterne Schlichtungseinrichtung
Die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung nach § 8 Vereinsgesetz 2002 ist ein echtes Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung § 577 ff ZPO. Entscheidungen dieser vereinsinternen Schlichtungsstelle sind im rechtlichen Sinn nicht endgültig. Die Anrufung der ordentlichen Gerichte bleibt stets offen.
§ 16 Freiwillige Auflösung des Vereins