Im Rahmen der zweijährigen Pionierphase (2026–2027) wurden die Turmführungen einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterzogen. Dabei hat sich gezeigt, dass vor einer Wiederaufnahme der Besichtigungen noch wesentliche rechtliche, sicherheitstechnische und versicherungsrechtliche Fragen zu klären sind.
Die Pfarre Heilig Kreuz ist sich der großen historischen und kulturellen Bedeutung des Laurentiusturms für die Stadt Bludenz bewusst und bedauert, dass öffentliche Führungen derzeit nicht möglich sind. Als Eigentümerin des Bauwerks trägt die Pfarre jedoch die Verantwortung für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher und haftet für erkannte Risiken.
Eine Wiederaufnahme der Turmführungen kann daher erst erfolgen, wenn die offenen sicherheitstechnischen Maßnahmen umgesetzt, die erforderlichen Haftungs- und Versicherungsfragen geklärt und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Pfarre bietet allen interessierten Partnern Gesprächsbereitschaft an, um eine tragfähige Lösung zu finden, damit der Laurentiusturm künftig wieder sicher für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.
-Der Pfarrkirchenrat für die Pfarre Hl. Kreuz Bludenz